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Indien: Viele Verbrechen an Christen noch nicht gesühnt

 

Zwei Jahre nach den brutalen Übergriffen extremistischer Hindus auf Christen im indischen Bundesstaat Orissa sind die meisten Verbrechen noch nicht juristisch gesühnt. Zur ethischen Aufarbeitung soll ein dreitägiges Volkstribunal dienen, das am 22. August in Neu Delhi begonnen hat.

Die Unruhen waren unmittelbar nach der Ermordung des extremistischen Hindu-Führers Swami Laxmanananda Saraswati am 23. August 2008 aufgeflammt. Maoisten bekannten sich zu dem Attentat, doch Hindu-Extremisten schoben es Christen in die Schuhe. Mehrere Wochen lang kam es zu pogromartigen Vergeltungsschlägen. In 14 der 30 Distrikte Orissas gab es Unruhen. Die Bilanz: 120 Tote, hunderte Verletzte und 54.000 Flüchtlinge. 315 Dörfer, 252 Kirchen, 4.640 Häuser und 13 Schulen wurden zerstört. Bei dem Volkstribunal mit rund 400 Teilnehmern, darunter Juristen und Sozialarbeiter, sollen Überlebende gehört werden. Die 15 Mitglieder der Jury wollen Empfehlungen abgeben, wie solche Gewalt künftig vermieden werden kann.

Menschenrechtler: Halbherzige Strafverfolgung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen) beklagt die zögerliche Strafverfolgung in Orissa. Nur halbherzig würden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, so Asienreferent Ulrich Delius. Obwohl die Opfer 3.232 Strafanzeigen gestellt hätten, seien nur 891 Verfahren eingeleitet worden. Zwar würden rund 12.000 Hindus beschuldigt, an den Übergriffen mitgewirkt zu haben, doch seien 11.803 dieser Verdächtigen auf freiem Fuß. 684 Angeklagte seien mangels Beweises freigesprochen worden. 162 Personen seien zu meist geringen Haftstrafen verurteilt worden. Lebenslang hinter Gitter müssen fünf Verurteilte. Die Täter würden meist nicht wegen Mordes belangt. Die Menschenrechtsorganisation führt dafür ein Beispiel an: Die Männer, die den gelähmten Christen Rasamanda Pradhan bei lebendigem Leibe verbrannt hätten, seien wegen Totschlags zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Quelle: IDEA.de