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Gegen eine Baptistengemeinde in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe wurde ein Betätigungsverbot verhängt. Das berichtete der Arbeitskreis Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz unter Berufung auf den Informationsdienst Forum 18. Die Gemeinde hatte sich ohne staatliche Registrierung in einer Privatwohnung zum Gottesdienst versammelt.
Die Mitglieder der Gemeinde haben jetzt beim Stadtgericht Berufung gegen dieses Verbot eingelegt. Die Richterin Soliya Ismailova vom Bezirksgericht Somoni, die das Verbot verhängt hat, verteidigte ihre Entscheidung und bestritt, dass dadurch die Glaubensfreiheit der Baptisten verletzt würde. "Das Gesetz verlangt, dass sich alle nichtstaatlichen Organisationen registrieren lassen", erklärte die Richterin. Die Baptistengemeinde versammelt sich ungeachtet der angefochtenen Gerichtsentscheidung weiter zum Gottesdienst.
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Tadschikistan ist ein Land der dreijährigen Gebetskampagne "Gefährlicher Glaube" von Open Doors für Christen in der islamischen Welt. 10 Minuten pro Woche beten für verfolgte Christen und ehemalige Muslime.
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