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Die Razzien gegen turkmenische protestantische Christen, die sich zum Gottesdienst versammeln, halten in Teilen des Landes an.
Eine solche Hausdurchsuchung wurde jüngst vom früheren Obermufti Turkmenistans, Rovschen Allaberdiev, geleitet. Er ist jetzt Imam der Region Daschoguz und gleichzeitig leitender Beamte des regionalen Rats für religiöse Angelegenheiten ist. Allaberdiev und die übrigen Beamten beschlagnahmten christliche Bücher, darunter auch die persönlichen Bibeln der anwesenden Christen. Alle 22 Christen wurden zu einem Gebäude der örtlichen Behörden gebracht und verhört. Zudem setzte man sie unter Druck, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie in Zukunft keine Gottesdienste mehr besuchen werden. "Einige haben unterschrieben und haben jetzt Angst, zur Kirche zu kommen, vor allem solche, die noch nicht lange bei uns sind", erklärte ein Mitglied der betroffenen Gemeinschaft gegenüber dem Informationsdienst Forum 18. "Die Beamten haben uns gesagt, dass es illegal ist, sich ohne staatliche Registrierung zu versammeln. Aber wir haben ihnen gesagt, dass wir die Registrierung schon beantragt haben und auf eine Antwort warten." Bei einer anderen Razzia beschuldigte die Polizei einen Pastor, das Religionsgesetz verletzt zu haben, weil er bei einer Geburtstagsfeier gebetet hatte.
Turkmenische Christen isolieren
Razzien sind jedoch keineswegs die einzige Verletzung der Religionsfreiheit in Turkmenistan. Wie Forum 18 berichtet, diene eine "schwarze Liste" von Personen mit Ausreiseverbot als Instrument der schon lange praktizierten Politik, die Religionsgemeinschaften im Land von ihren Glaubensgeschwistern im Ausland zu isolieren. Im Rahmen dieser Strategie wurden im Land lebende Ausländer, die sich religiös betätigten, ausgewiesen. Vertretern ausländischer
Religionsgemeinschaften wird die Einreise verweigert. Auf der "schwarzen Liste" der Personen mit Ausreiseverbot stehen unter anderem der ehemalige Gewissensgefangene und baptistische Prediger Schageldy Atakov mit seiner Frau und ihren neun Kinder; ebenso Pastor Ilmurad Nurliev. Atakov darf überdies niemand einladen, um gemeinsam mit seiner Familie zu beten oder Gottesdienst zu feiern. "Sie haben mir gesagt, dass ich nur innerhalb meiner Familie beten darf", erklärte er gegenüber Forum 18.
Pilgerfahrt verweigert
Auch der ohnehin kleinen turkmenischen Anzahl von 188 Muslimen, die 2009 mit staatlicher Bewilligung die Pilgerfahrt nach Mekka antreten wollten, wurde die Ausreise verweigert. Als Grund nannte man Sorge um eine Seuchengefahr durch das H1N1 Virus. Gleichzeitig behauptete Turkmenistan in einem am 11. Januar an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen übermittelten Bericht, dass der Staat die Bewegungsfreiheit seiner Bürger garantiere: "In Übereinstimmung mit dem Gesetz Turkmenistans über Migration hat jeder Staatsbürger Turkmenistans das Recht, Turkmenistan zu verlassen und nach Turkmenistan einzureisen", heißt es in Artikel 431 des Berichts. Und weiter: "Einem Bürger Turkmenistans kann das Recht, Turkmenistan zu verlassen und nach Turkmenistan einzureisen nicht verweigert werden." Gläubige, denen es dennoch gelingt, das Land zu verlassen, müssen bei ihrer Rückkehr mit der Beschlagnahmung mitgebrachter religiöser Literatur rechnen. Auch Computer werden beschlagnahmt bzw. alle religiösen Inhalte gelöscht. Die Grenzkontrollbehörden haben über Datenbanken Zugang zu Informationen über religiös aktive Personen, wer sie sind und welche Rolle sie in ihren Gemeinschaften spielen. Dadurch sind die Beamten bestens für die Gepäckskontrollen bei der Ein- und Ausreise vorbereitet.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo/Arbeitskreis Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz