Weltverfolgungsindex 2025

Komoren

Christenverfolgung in den Komoren

Berichtszeitraum: 1. Oktober 2023 – 30. September 2024

1. Überblick

Religiöse Minderheiten, insbesondere Christen, erleben extreme Einschränkungen, wenn es darum geht, ihren Glauben offen zu praktizieren oder auch nur darüber zu sprechen. Für christliche Familien, insbesondere für Konvertiten aus dem Islam, sind die Herausforderungen noch größer. Sie werden gezwungen, ihre Kinder auf Medressen (Koranschulen) zu schicken, andernfalls werden sie ausgeschlossen. Öffentliche Gottesdienste oder auch Gespräche über den christlichen Glauben im öffentlichen Raum können als strafbare Bekehrungsversuche ausgelegt werden. Es gibt immer wieder Berichte, dass Personen, die im Verdacht stehen, zum christlichen Glauben zu konvertieren, aus ihren Dorfgemeinschaften ausgeschlossen werden. So wird ein Umfeld geschaffen, das der Religionsfreiheit zuwiderläuft. Frauen, die den christlichen Glauben angenommen haben, droht Hausarrest als eine Form der sozialen und familiären Bestrafung. Unter diesen Bedingungen sind Christen, insbesondere diejenigen, die vom Islam konvertiert sind, gezwungen, ihren Glauben heimlich zu praktizieren. Eine derart restriktive religiöse Landschaft untergräbt die Religionsfreiheit erheblich und stellt die religiösen Minderheiten auf den Komoren vor große Herausforderungen.

Länderprofil als PDF

Das nachfolgende Länderprofil ist ein übersetzter Auszug aus den ausführlichen Berichten von World Watch Research, der Forschungsabteilung von Open Doors. Dieses deutsche Länderprofil finden Sie hier auch als PDF zum Download. Die ausführlichen Berichte in englischer Originalfassung („Background Information“ und „Persecution Dynamics“) finden Sie am Ende dieser Seite.

Länderprofil als PDF

2. Hintergrund

Auf die Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1975 folgten Jahre politischer Instabilität. 2006 erlebte die Inselgruppe der Komoren einen demokratischen Wandel. Der Islam wurde in der Verfassung zur Staatsreligion erklärt. Die schafiitische Rechtsschule des sunnitischen Islam setzt die Normen für das Leben auf den Komoren. 98 Prozent der Bevölkerung sind Muslime. Die Verfassung gewährt allen Menschen Rechtsgleichheit, unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Allerdings ist Missionierung (außer für den sunnitischen Islam) gesetzlich verboten und wird mit Geld- und Haftstrafen geahndet. Das Gesetz sieht die Ausweisung von Ausländern vor, die missionarisch tätig sind.

Auf den Komoren gibt es nur eine Handvoll Nichtregierungsorganisationen. Christliche Nichtregierungsorganisationen werden jedoch diskriminiert, indem der Staat ihnen Beschränkungen in Bezug auf Werbung und ihre Tätigkeiten auferlegt.

Anders als in anderen Teilen Afrikas sind die Familien auf den Komoren matriarchalisch organisiert. Die Frauen haben die Aufgabe, die Ehe zu begründen und für die Familie ein Zuhause zu schaffen. Die religiöse Führung liegt zwar in den Händen der Männer, aber Frauen haben innerhalb der Familie großen Einfluss. Rechtlich haben Frauen einen geringeren Status. Ihre Situation wird weiterhin verschärft, weil in der komorischen Kultur Polygamie und Kinderheirat praktiziert werden und der Ehemann einseitig die Scheidung erklären kann. Dazu kommen in dem Land Probleme wie hohe Bevölkerungsdichte und Armut.

Vorteilhaft wirkt sich dagegen aus, dass die Kriminalitätsrate niedrig ist, und die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass keine unmittelbare Bedrohung durch militante Islamisten besteht. Dennoch gibt es einige islamische Extremisten (Dschaulas). Sie schikanieren Christen, insbesondere Konvertiten aus dem Islam.

Die christliche Bevölkerung der Komoren (0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) konzentriert sich in den wichtigsten Städten, insbesondere in der Hauptstadt Moroni und in Mutsamudu, der Hauptstadt der Insel Anjouan. Die Mehrheit der Christen ist römisch-katholisch.

Weltanschauungen

Anhänger

%

Christen

5.500

0,6

Muslime

850.000

97,9

Anhänger ethnischer Religionen

9.800

1,1

Bahai

770

0,1

Atheisten

100

< 0,1

Agnostiker

1.200

0,1

3. Gibt es regionale Unterschiede?

Alle christlichen Gemeinschaften auf den Komoren sind der Verfolgung ausgesetzt. Christen muslimischer Herkunft werden am schwerwiegendsten verfolgt, unabhängig davon, in welcher Region sie leben.

4. Was sind die stärksten Triebkräfte der Verfolgung?

Islamische Unterdrückung

Islamische Unterdrückung ist auf den Komoren nicht neu, hat sich aber verschärft, seit eine Verfassungsänderung vorgenommen wurde, die den sunnitischen Islam zur Staatsreligion erklärt. Einhergehend mit der neuen Verfassung nehmen immer mehr Komorer ein extremistisches Verständnis des Islam an, insbesondere auf den Inseln Anjouan und Mohéli. In Moscheen und islamischen Bildungseinrichtungen lehren einige muslimische Religionsführer regelmäßig christenfeindliche Ansichten. Die Dschaulas, eine ultrakonservative Gruppe extremistischer Lehrer, von denen viele in Pakistan ausgebildet wurden, drängen das Land hin zu einer extremeren Auslegung der Scharia. Vor allem die Dschaulas belästigen, schikanieren und ächten Christen, insbesondere solche mit muslimischem Hintergrund. Wie in vielen anderen Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit ist es für die meisten Komorer undenkbar, den Islam zu verlassen. Wer sich dennoch dazu entschließt, wird von Familie und gesellschaftlichem Umfeld diskriminiert und schikaniert. Christen werden Gottesdiensträume, öffentliche Gespräche über Religion und öffentliches Predigen verwehrt.

Eine vollständige Übersicht aller im Land wirksamen Triebkräfte finden Sie im ungekürzten, englischen Dokument „Persecution Dynamics“.

5. Welche Christen sind von Verfolgung betroffen?

Ausländische Christen und Arbeitsmigranten

Diesen Christen (z. B. der madagassischen Kirche) ist es untersagt, Konvertiten aus dem Islam zu integrieren und außerhalb ihrer Kirchengebäude öffentlich zu predigen. Werden sie bei solchen Aktivitäten entdeckt, riskieren sie Abschiebung. Extremistische Muslime, religiöse und politische Führer setzen sie an dieser Stelle unter Druck. Ihre Lage könnte sich dadurch verbessern, dass die Regierung seit einigen Jahren positive Veränderungen anstrebt: sowohl innenpolitisch als auch im Hinblick auf den Aufbau von Beziehungen zu westlichen Ländern.

Christen anderer religiöser Herkunft (Konvertiten)

Christen mit muslimischem Hintergrund werden durch Familienangehörige und durch ihr soziales Umfeld verfolgt. Sie werden gemieden und völlig von ihren Familien und Freunden isoliert. Christliche Konvertiten erfahren auch Verfolgung von Regierungsbeamten, politischen Akteuren, nicht christlichen religiösen Leitern und islamisch-extremistischen Gruppen wie den bereits erwähnten Dschaulas.

Christen aus protestantischen Freikirchen

Zu dieser Gruppe gehören Baptisten und andere evangelikale Christen. Sie geben das Evangelium weiter und müssen deshalb mit Geld- und Haftstrafen rechnen. Im Strafgesetzbuch heißt es: „Wer unter Muslimen eine andere Religion als den Islam darlegt, verbreitet und lehrt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 Komoren-Francs bestraft.“

6. Wie erfahren Christen Druck und Gewalt?

Betroffene Lebensbereiche und Auftreten von Gewalt

Die Summe der Wertungen aller sechs Bereiche (die maximale Punktzahl beträgt jeweils 16,7) ergibt die Gesamtpunktzahl und somit die Platzierung auf dem Weltverfolgungsindex. Das Verfolgungsmuster zeigt das Ausmaß von Druck und Gewalt, welche durch das Zusammenwirken der Triebkräfte hervorgerufen werden.

Privatleben 12.7
Familienleben 14
Gesellschaftliches Leben 11.2
Leben im Staat 12.4
Kirchliches Leben 14.2
Auftreten von Gewalt 2.6

Privatleben

Obwohl der Glaubenswechsel nicht offiziell verboten ist, werden Komorer, die sich vom Islam abgewandt haben, von ihren Familien und Freunden stark unter Druck gesetzt: Beispielsweise werden sie geächtet, verlieren ihre Existenzgrundlage und werden geschieden. Konvertiten könnten keine christlichen Symbole wie das Kreuz tragen, ohne dass ihnen Gewalt droht. Die Regierung hat offen zur Gewalt gegen nicht sunnitische Bürger aufgerufen. Das Gesetz verbietet die öffentliche Ausübung nicht sunnitischer religiöser Zeremonien mit der Begründung, dass sie den Zusammenhalt der Gesellschaft verletzen und die nationale Einheit gefährden würden. Öffentlich den christlichen Glauben zu predigen ist eine Straftat – und jede Erwähnung oder Äußerung des christlichen Glaubens kann als öffentliche Predigt ausgelegt werden. Missionierung ist auf den Komoren illegal und wird mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 Komoren-Francs sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Familienleben

Die Regierung hat ausdrücklich erklärt, dass es für Komorer keine Religionsfreiheit gibt. Christliche Feierlichkeiten wie Hochzeiten können als Predigt ausgelegt werden. Doch Predigen ist illegal und könnte einen Angriff durch eine aufgebrachte Menge nach sich ziehen. Daher halten sich Christen sehr zurück. Für die Regierung sind alle Komorer sunnitische Muslime; jedes Kind (auch das von Konvertiten) wird als Muslim betrachtet und als solcher registriert. Die Eltern können sich nicht weigern, ihre Kinder auf islamische Schulen zu schicken; deren Besuch ist Pflicht.

Gesellschaftliches Leben

Die offene Ausübung des christlichen Glaubens ist verboten. Die Gesellschaft hat ein wachsames Auge auf alle nicht muslimischen Gruppen. Dabei werden Christen muslimischer Herkunft am stärksten ausgegrenzt, gemieden, belästigt und bedroht. Sie werden als Ausgestoßene gesehen, die keinen Respekt und keinen Schutz verdienen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Christen muslimischer Herkunft gezwungen werden, ihren Glauben zu widerrufen; daher halten christliche Konvertiten ihren Glaubenswechsel geheim.

Leben im Staat

Auf den Komoren wird die Religionsfreiheit zunehmend eingeschränkt. Im Einklang mit der Verfassung fordert die Regierung die Bürger öffentlich dazu auf, jede Form von Religion außer dem sunnitischen Islam abzulehnen. Familien und Gemeinschaften, die Konvertiten meiden – seien es Konvertiten zum christlichen Glauben oder zum schiitischen Islam –, erhalten ihre Impulse dazu von der nationalen Regierung. Christen haben Schwierigkeiten, Orte für ihre Gottesdienste zu finden, da die Regierung ihnen nur drei ausgewiesene Gebetsstätten im ganzen Land erlaubt: die Kirchen für ausländische Christen in Moroni, Mutsamudu und auf der Insel Mohéli.

Kirchliches Leben

Kirchliche Aktivitäten werden weiterhin überwacht, um sicherzustellen, dass kein komorischer Staatsangehöriger daran teilnimmt. Christliche Aktivitäten außerhalb von Kirchengebäuden werden als illegale Bekehrungsversuche angesehen. Zwar gibt es Gemeinschaften von Konvertiten und auch protestantische Freikirchen; doch sie dürfen weder frei noch offiziell agieren. Die bestehenden Kirchen von ausländischen Christen und Arbeitsmigranten dürfen keine neuen Gemeinden gründen, da dies ein Beweis für ihr Wachstum wäre. Seit Jahrzehnten wurde im Land keine neue Kirche mehr gebaut oder registriert.

Beispiele für das Auftreten von Gewalt

Das Haus eines Christen, bei dem es sich vermutlich um einen Konvertiten handelt, wurde angegriffen.

Zwei christliche Frauen wurden mit nicht christlichen Ehemännern zwangsverheiratet, um sie unter Druck zu setzen, ihrem Glauben abzuschwören.

7. Entwicklung in den letzten 5 Jahren

Jahr

Platzierung

Punktzahl

2025

42

67

2024

45

66

2023

42

66

2022

53

63

2021

50

62

Die Gesamtpunktzahl des Landes ist in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen. Obwohl der durchschnittliche Druck seit dem Weltverfolgungsindex 2023 bei 12,9 Punkten geblieben ist, stieg der Wert für Gewalt von 1,1 Punkten im Weltverfolgungsindex 2024 auf aktuell 2,6 Punkte. Nur ausländische Christen dürfen sich zu Gottesdiensten versammeln, und das auch nur in den drei registrierten Kirchen in Moroni, Mutsamudu und auf Mohéli. Das öffentliche Predigen einer anderen Religion als dem sunnitischen Islam ist streng untersagt. Lokale Gemeinschaften ächten zunehmend Personen, die im Verdacht stehen, vom Islam zum christlichen Glauben überzutreten.

8. Sind Frauen und Männer unterschiedlich von Verfolgung betroffen?

Frauen

Obwohl auf den Komoren Frauen diejenigen sind, die den Besitz erben, werden Religion und gesellschaftliches Leben von sunnitischen Prinzipien beherrscht. So werden christliche Frauen und Mädchen gesellschaftlich benachteiligt. Fälle von häuslicher Gewalt und Verfolgung von christlichen Frauen, insbesondere von Christinnen muslimischer Herkunft, werden oft nicht gemeldet, da Frauen rechtlich und sozioökonomisch kaum geschützt sind. Wenn eine verheiratete Frau konvertiert, kann sie unter dem Druck von Familie und sozialer Gemeinschaft wegen ihres Glaubens geschieden werden. Allerdings wird sie das Sorgerecht für ihre Kinder behalten. Komorische Frauen und Mädchen sind aufgrund der schwachen Grenzkontrollen des Landes zudem einem hohen Risiko des grenzüberschreitenden Menschenhandels ausgesetzt.

Männer

Während christliche Männer und Frauen mit christlichem Hintergrund generell auf ähnliche Art und Weise verfolgt werden, unterscheidet sich die Verfolgung von christlichen Konvertiten stärker je nach Geschlecht. Männer, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind, werden vom gesellschaftlichen Umfeld unter Druck gesetzt. Unter den vorherrschenden matriarchalischen lokalen Normen stehen sie besonders in der Gefahr, von zu Hause vertrieben oder zur Scheidung gezwungen zu werden. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen gegen die Diskriminierung von Konvertiten. Außerdem sympathisieren Teile der Bevölkerung mit den Extremisten. Dies verschärft die Anwendung diskriminierender Maßnahmen am Arbeitsplatz sowie die Androhung körperlicher Gewalt. In Extremfällen sind manche Konvertiten sogar gezwungen, des Landes zu fliehen. Vor allem Kirchenleiter sind Diskriminierungen und Verhaftungen ausgesetzt.

9. Verfolgung anderer religiöser Gruppen

Laut dem Bericht zur internationalen Religionsfreiheit des US-Außenministeriums (2023) schreibt die komorische Verfassung vor, dass die Grundsätze und Vorschriften, die den Gottesdienst und das gesellschaftliche Leben regeln, dem sunnitischen Islam, insbesondere der schafiitischen Rechtsschule, folgen. Es ist verboten, für eine andere Religion als den sunnitischen Islam zu werben. Das Gesetz sieht die Ausweisung von Ausländern vor, die sich an solchen Aktivitäten beteiligen. Die öffentliche Ausübung nicht sunnitischer religiöser Rituale ist ebenfalls verboten, da sie als Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der nationalen Einheit angesehen wird. Der Bericht erwähnt auch, dass Angehörige schiitischer und anderer nicht sunnitischer Gruppen von einer erheblichen Selbstzensur berichten und ihren Glauben nur im privaten Rahmen praktizieren oder erörtern. Sowohl schiitische Muslime als auch Ahmadi-Muslime gaben an, dass sie nicht öffentlich beten dürfen. Zwar überwachen die Behörden manchmal private religiöse Versammlungen, doch greifen sie in der Regel nicht in die dort stattfindenden Praktiken ein.

10. Gebetsanliegen

Bitte beten Sie für die Komoren:

  • Beten Sie um Möglichkeiten für Christen, sich zu versammeln und gegenseitig im Glauben zu stärken, und bitten Sie Jesus, solche Versammlungen zu schützen.
  • Beten Sie um Trost, Versorgung und Schutz für christliche Konvertiten, die von ihrem gesellschaftlichen Umfeld schikaniert und verstoßen werden.
  • Bitten Sie Jesus um Weisheit für Christen, wie sie ihren Glauben ausüben können, ohne dass es als öffentliches Predigen ausgelegt und bestraft wird. Beten Sie besonders um Leitung durch den Heiligen Geist für diejenigen, die anderen das Evangelium weitergeben.
  • Bitten Sie Jesus Christus, die Herzen der Verantwortlichen in der Regierung zu verändern, sodass sie Religionsfreiheit für Komorer gewähren.